Das Internationale Steuerrecht beinhaltet viele Herausforderungen und Stolpersteine, die es bei grenzüberschreitenden Aktivitäten zu beachten gilt.
Grenzüberschreitende Aktivitäten können sehr unterschiedlich ausfallen, sodass es immer eine gesonderte kritische Beurteilung bedarf. Als Beispiele sind nur die Vertriebstätigkeiten im Ausland, Mitarbeiterentsendungen, Gesellschaftsgründungen, Begründung einer steuerlichen Betriebsstätte, Ausschüttungen oder Lizenzzahlungen aus dem Ausland bzw. ins Ausland, Verrechnungspreise oder der Wegzug ins Ausland zu nennen. Die Beispiele in diesem Zusammenhang sind so vielfältig wie dessen steuerliche Auswirkungen, die sich ergeben aus:
Nur wenn alle Bereiche auf den jeweiligen Sachverhalt zutreffend gewürdigt werden, können auch grenzüberschreitende Aktivitäten steueroptimiert und rechtssicher vorgenommen werden. Denn es sollte stets beachtet werden, dass bei grenzüberschreitenden Aktivitäten immer auch mind. zwei Staaten eine Besteuerung begehren. Daher sollte der Fokus zum einen auf eine steueroptimierte Struktur, zum anderen aber auch auf die Vermeidung einer Doppelbesteuerung geworfen werden. Zudem darf auch nicht außer Acht gelassen werden, dass eine falsche Rechtsanwendung nicht selten zu steuerstrafrechtlichen Konsequenzen im In- oder Ausland führen können. Aber auch die fehlenden oder nicht ausreichenden Melde- und Dokumentationspflichten können zu signifikanten Straf- und Steuerzahlungen führen.
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