Das Immobiliensteuerrecht umfasst verschiedene Steuerarten und betrifft dabei sowohl Privatpersonen mit Immobilienvermögen oder Beteiligungen an grundstücksverwaltenden Gesellschaften als auch Unternehmen, die Immobilien halten und verwalten oder an grundstücksverwaltenden Gesellschaften beteiligt sind.
Der steuerliche Themenkomplex des Immobiliensteuerrechts gliedert sich in drei Phasen : (1) Erwerb, (2) laufende Besteuerung und (3) Veräußerung. In allen Phasen sind mal mehr mal weniger insbesondere Themen aus dem Einkommensteuer-, Umsatzsteuer-, Grundsteuer- und Grunderwerbsteuerrecht zu beachten. Allerdings beschränkt sich die Betrachtung hierbei leider nicht nur auf die Immobilie an sich, sondern vielmehr auch auf die steuerlichen Implikationen auf Gesellschafts- und Gesellschafterebene.
Des Weiteren können auch im Bereich des Immobiliensteuerrechts grenzüberschreibende Sachverhalte auftreten, z.B. die Vermietung oder Veräußerung einer ausländischen Immobilie oder der Erwerb, die Verwaltung oder Veräußerung einer inländischen Immobilie durch eine ausländische Gesellschaft oder Privatperson.
Die steuerlichen Einzelthemen sind äußerst umfassend, weshalb ein steuerlicher Berater idealerweise auch über Branchenkenntnis verfügen sollte. Wir verfügen über jahrelange Erfahrungen in der steuerlichen Beratung sowohl von vermögenden Privatpersonen mit umfangreichen Immobilienbesitz als auch von Immobiliengesellschaften. Unsere Expertise besteht dabei nicht nur aus der externen Steuerberatung, sondern auch aus dem sog. Inhouse Tax Management von Immobiliengesellschaften.
Nachfolgend sind beispielhaft einige klassische Themen des Immobiliensteuerrechts genannt, bei denen wir gerne beratend unterstützen können:
Aufgrund unserer langjährige Erfahrungen begleiten wir Sie gerne steuerlich bei Immobilientransaktionen sowie in der laufenden Immobilienverwaltung.